Vorwort
Polizei- und
Feuerwehrfunk abhören
Mir wird oft die
Frage gestellt: Wie kann ich Polizei- und Feuerwehrfunk abhören?“
Viele Menschen
suchen gezielt nach Möglichkeiten, die Kommunikation von Einsatzkräften
mitzuhören. Begriffe wie „Polizeifunk abhören“, „Polizeifunk
mithören Anleitung“ oder ähnliche Suchanfragen sind keine Seltenheit.
Dabei wird häufig übersehen, dass das Abhören des Polizeifunks
in Deutschland nicht nur illegal,
sondern auch
ein erhebliches rechtliches Risiko darstellt.
Polizeifunk: Mehr
als nur ein Kommunikationskanal
Der Polizeifunk
ist kein Medium zur Unterhaltung oder Neugierbefriedigung. Vielmehr handelt
es sich um ein unverzichtbares Führungs- und Einsatzinstrument, das
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vorbehalten
ist. Es dient dazu, die Einsatzkräfte in kritischen Situationen effizient
zu koordinieren, um Menschenleben zu retten, Gefahren abzuwenden und die
öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen:
Warum das Mithören verboten ist
Das Abhören
von nicht-öffentlichen Funkdiensten, einschließlich des Polizeifunks,
ist in Deutschland gemäß §
5 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) streng
verboten. Selbst wenn ein Funkdienst unbeabsichtigt empfangen wird, etwa
weil man zufällig neben einem Polizisten steht, ist es untersagt,
den Inhalt der Übertragung an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen.
Darüber hinaus
ist es illegal, Geräte herzustellen, bereitzustellen oder zu nutzen,
die speziell für das Abhören solcher Funkdienste ausgelegt sind.
Verstöße gegen diese Regelungen werden gemäß §
27 TTDSG mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen
von bis zu zwei Jahren geahndet.
Kann man den Polizeifunk
technisch noch abhören?
Die Einführung
des digitalen BOS-Funksystems hat die Sicherheit der Funkübertragungen
erheblich verbessert. Die verschlüsselte Übertragung erfordert
spezielle digitale Scanner und zusätzliche Entschlüsselungskarten,
die nicht frei verfügbar sind. Dies macht ein Abhören für
unbefugte Personen nahezu unmöglich.
In einigen Regionen
wird jedoch weiterhin das analoge BOS-Funksystem verwendet. Dieses ist
zwar technisch veraltet, aber in seiner Funktion äußerst zuverlässig.
Allerdings ist es im Vergleich zum Digitalfunk einfacher abzuhören,
da keine speziellen Verschlüsselungen erforderlich sind. Trotzdem
bleibt auch das Abhören des analogen Funks illegal.
BOS-Funkfrequenzen
in Deutschland
Der bundesweite
BOS-Digitalfunk nutzt Frequenzen im Bereich von 380
bis 395 Megahertz (MHz). Die Kommunikation
erfolgt dabei in zwei Bereichen:
Die Endgeräte
im Digitalfunk BOS können grundsätzlich in den Betriebsarten
TMO (Trunked Mode – netzgebundener Betrieb) und DMO (Direct Mode – netzunabhängiger
Betrieb) genutzt werden. Beim DMO werden Signale ohne Netzverbindung, di-
rekt von Endgerät zu Endgerät, übertragen.
* Uplink:
380-385 MHz Terta - Netz 3G TMO
* Downlink:
390-395 MHz Terta - Netz 3G TMO
* Downlink:
406-410 MHz Tetra - Das Air Interface Direct Mode Operation (DMO) ist als
Funkschnittstelle Grundlage für die direkte Kommunikation zwischen
Endgeräten
ohne Zugriff auf das Netz
Apps und die Realität
Im Internet wird
häufig mit Apps wie „Police Scanner X“, „Broadcastify Police Scanner“
oder „Police Scanner Radio“ geworben, die angeblich den Polizeifunk zugänglich
machen sollen. Solche Anwendungen wurden jedoch speziell für die Nutzung
in Ländern wie den USA entwickelt, wo das Abhören von Funkdiensten
in vielen Bundesstaaten unter bestimmten Umständen erlaubt ist. In
Deutschland sind diese Apps entweder technisch ungeeignet oder ihr Einsatz
verstößt gegen geltendes Recht.
Fazit
Das Abhören
des Polizeifunks ist in Deutschland nicht nur illegal, sondern gefährdet
auch die Sicherheit und Effektivität der Einsatzkräfte. Es gibt
keine legalen Möglichkeiten, die Kommunikation von Polizei oder Feuerwehr
zu verfolgen. Wer sich dennoch auf die Suche nach entsprechenden Lösungen
begibt, riskiert hohe Strafen und untergräbt das Vertrauen in die
Arbeit der Sicherheitsbehörden.
Irrtumer
und Änderungen vorbehalten
Detlef
Wipperfürth © 02/2025
|