![]() Stand: 02.01.2025 |
Das Jahr 2025
bringt zahlreiche Veränderungen, die sowohl die Finanzen als auch
den Alltag vieler Menschen beeinflussen
Insbesondere durch das Ende der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt 2025 vor der Bundestagswahl am 23. Februar nicht verabschieden können. Bis eine neue Regierung im Amt ist, gilt die sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“, die Zahlungen des Staates, wie das Bürgergeld, sicherstellt. Hier ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Änderungen, die 2025 in Kraft treten. Sozialleistungen
und Steuererleichterungen
Die Höhe des Bürgergeldes bleibt 2025 gleich: Alleinstehende
Erwachsene erhalten weiterhin 563 € monatlich.
Mindestlohn, Minijob-Grenze, Grundfreibetrag und Wohngeld steigen Mindestlohn: Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € brutto pro Stunde. Minijobs: Die monatliche Verdienstgrenze erhöht sich von 538 € auf 556 €. Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 12.084 € jährlich (2024: 11.784 €). Wohngeld: Steigerung um durchschnittlich 15 % – das sind etwa 30 € mehr pro Monat. Im Schnitt profitieren 1,9 Millionen Haushalte, die dann rund 400 € monatlich erhalten. Mehr Kindergeld und Anpassungen beim Elterngeld Kindergeld: Familien erhalten künftig 255 € monatlich pro Kind – eine Erhöhung um 5 €. Kinderfreibetrag: Anhebung auf 9.600 € pro Kind (bisher: 9.540 €). Kinder-Sofortzuschlag: Für von Armut betroffene Familien steigt dieser von 20 € auf 25 € je Kind. Elterngeld: Ab 1. April sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Anspruch haben nur noch Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 175.000 € (bisher: 200.000 €). Mindestunterhalt für Kinder steigt nur minimal Kinder bis 5 Jahre: Anhebung von 480 € auf 482 € monatlich. Kinder von 6 bis 11 Jahre: Anstieg von 551 € auf 554 €. Kinder von 12 bis 17 Jahre: Erhöhung von 645 € auf 649 €. Volljährige Kinder: Sie erhalten künftig 693 € (bisher: 689 €). Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bekommen 990 € (bisher: 930 €). Gesundheit und
Pflege
Ab Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Sie digitalisiert die bisherige „Zettelwirtschaft“ und ermöglicht eine bessere Vernetzung von Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen. Ab März 2025 soll die ePA bundesweit verfügbar sein. Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistungen Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte. Die Pflegeleistungen werden um 4,5 % erhöht. Ab Juli 2025 gibt es einen flexiblen Jahresbetrag von 3.539 € für Ersatz- und Kurzzeitpflege. Renten- und Krankenversicherung Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 8.050 € pro Monat vereinheitlicht (bisher: 7.450 € in Ostdeutschland, 7.550 € in Westdeutschland). Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 66.150 € jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 73.800 € pro Jahr. Umwelt und Nachhaltigkeit CO2-Preis: Tanken und Heizen wird teurer Ab Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 € auf 55 € pro Tonne. Dies verteuert Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas und soll den CO2-Ausstoß verringern. Neue Regeln für Altkleider Eine EU-Richtlinie verpflichtet dazu, Altkleider ausschließlich in Containern zu entsorgen – auch kaputte Kleidung. Gemeinnützige Organisationen bitten jedoch darum, weiterhin nur tragbare Kleidung abzugeben. Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen Ab 2025 sind Amalgam-Füllungen EU-weit verboten. Alternativen wie Kunststoff oder Glas-Zement werden Standard. Mobilität
Der Preis des Deutschlandtickets steigt von 49 € auf 58 €. Es bleibt bundesweit für Busse, Bahnen und Regionalzüge gültig. Führerschein-Umtausch Alle vor 1999 ausgestellten Führerscheine müssen bis 19. Januar 2025 umgetauscht werden. Hauptuntersuchung
(HU)
Technologie und
Verbraucherschutz
Ab 2025 wird USB-C der Standardanschluss für Smartphones und Tablets. Echtzeitüberweisungen Ab Januar 2025 sollen Überweisungen innerhalb von 10 Sekunden abgewickelt werden. Abschaltung von SD-Qualität bei der ARD Ab 7. Januar 2025 wird das ARD-Programm nur noch in HD-Qualität per Satellit ausgestrahlt. Weitere Änderungen Namensrecht: Ehepaare können künftig Doppelnamen als Ehenamen wählen. Auch für Kinder sind diese möglich. Grundsteuer-Reform: Künftig orientiert sich die Steuerlast stärker an der Attraktivität von Wohnlagen. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
Ab Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei
sein
Offiziell: So streicht die ARD ab Januar Programme zusammen Die ARD will im neuen Jahr noch enger kooperieren. So werden ab Januar weitere Hörfunkangebote in den Abend- und Nachtstunden zusammengelegt. Betroffen sind die Pop- und Servicewellen, aber auch die Landeswellen der Rundfunkanstalten. Dass es zu dieser verstärkten Zusammenarbeit kommt, wurde schon vor Monaten beschlossen. Jetzt hat der öffentlich-rechtliche Senderverbund nach der letzten Sitzung der Intendanten in diesem Jahr über Details informiert. SWR3 wird ab 2. Januar neben der "Popnacht" auch ein Abendprogramm produzieren, das allen Landesrundfunkanstalten zur Übernahme angeboten wird. Die Sendung bekommt die Bezeichnung "Pop - die Abendshow" und beginnt werktags um 20 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen um 19 Uhr. Dabei ist es jeder Landesrundfunkanstalt selbst überlassen, ob und zu welchen Zeiten sie sich ins Gemeinschaftsprogramm einklinkt. Bei besonderen Ereignissen oder Gefahrenlagen können die Sender auch jederzeit auf ein eigenes Programm umsteigen. Bis zu elf Stunden tägliches Radioprogramm kommen somit in den Pop- und Servicewellen ab dem 2. Januar aus Baden-Baden. Die Einzelsender - wie hr3 oder NDR 2 - sollen aber ihr individuelles Sounddesign gehalten. Auch die Nachrichtenstrecken am Abend werden weiterhin individuell von den einzelnen Landessendern produziert. Im Nachtprogramm übernehmen MDR JUMP, WDR 2, hr3, SR 1, NDR 2, Bremen Vier und rbb 88,8 bereits die "Popnacht" aus Baden-Baden. ARD Schlagerwelt als neues digitales Angebot Die ARD hat darüber hinaus angekündigt, ihre digitalen Angebote zum Thema Schlager unter dem Label "ARD Schlagerwelt" zusammenzufassen. Dabei handelt es sich derzeit allerdings nur um Accounts in den sozialen Netzwerken und auf YouTube. Offen lässt der Senderverbund, ob im nächsten Schritt möglicherweise auch lineare Schlagerwellen der Landesrundfunkanstalten enger miteinander kooperieren. Der Bayerische Rundfunk bietet mit BR Schlager eine entsprechende Musikwelle an. Der Norddeutsche Rundfunk hat mit NDR Schlager einen vergleichbaren Kanal im Portfolio. Die MDR Schlagerwelt vom Mitteldeutschen Rundfunk funkt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Jeweils ab 22 Uhr strahlen diese Kanäle schon jetzt ein gemeinsames Programm aus. Landeswellen
verstärken Kooperation
"SWR 1 Die Nacht", bislang auch beim Hessischen Rundfunk und bei Radio Bremen zu hören, dürfte zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden, auch wenn es hierfür noch keine offizielle Bestätigung gibt. Der Bayerische Rundfunk hält hingegen an einem eigenen Abend- und Nachtprogramm auf Bayern 1 und Bayern 3 fest. Bayern 3 wird nicht bei den Programmen genannt, die abends und nachts das von SWR3 produzierte Programm übernehmen. Bayern 1 listet in seinem Programmschema auch für die Woche ab dem 13. Januar ein eigenes Nachtprogramm. Ab dem 2. Juni bieten SWR und MDR für die Programmstrecken zwischen 20 und 24 Uhr jeweils neue Abendsendungen an, die von allen ARD-Medienhäusern übernommen werden können. Der SWR produziert künftig den ARD-Musikclub, der offenbar aus dem zurzeit schon von SWR1 Baden-Württemberg gestalteten Abendprogramm mit täglich wechselnden Genre-Formaten hervorgeht. Das Angebot des MDR wird derzeit noch erarbeitet. SWR, WDR, HR,
BR und SR kooperieren bei Fernsehübertragung
Quelle:
https://www.teltarif.de/ard-radio-kooperation-tv/news/97211.html
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