News Nachrichten über Salzgitter
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Stand: 02.01.2025


 
Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen im Überblick

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen, die sowohl die Finanzen als auch den Alltag vieler Menschen beeinflussen
Während einige Neuerungen bereits beschlossen sind, liegt ein Teil der Vorhaben aufgrund politischer Entwicklungen auf Eis.

Insbesondere durch das Ende der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt 2025 vor der Bundestagswahl am 23. Februar nicht verabschieden können. Bis eine neue Regierung im Amt ist, gilt die sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“, die Zahlungen des Staates, wie das Bürgergeld, sicherstellt. Hier ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Änderungen, die 2025 in Kraft treten.

Sozialleistungen und Steuererleichterungen
Bürgergeld bleibt unverändert

Die Höhe des Bürgergeldes bleibt 2025 gleich:

Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 € monatlich.
Paare (pro Person) bekommen 506 €.
Das Bürgergeld dient als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

Mindestlohn, Minijob-Grenze, Grundfreibetrag und Wohngeld steigen

Mindestlohn: Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € brutto pro Stunde.

Minijobs: Die monatliche Verdienstgrenze erhöht sich von 538 € auf 556 €.

Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 12.084 € jährlich (2024: 11.784 €).

Wohngeld: Steigerung um durchschnittlich 15 % – das sind etwa 30 € mehr pro Monat. Im Schnitt profitieren 1,9 Millionen Haushalte, die dann rund 400 € monatlich erhalten.

Mehr Kindergeld und Anpassungen beim Elterngeld

Kindergeld: Familien erhalten künftig 255 € monatlich pro Kind – eine Erhöhung um 5 €.

Kinderfreibetrag: Anhebung auf 9.600 € pro Kind (bisher: 9.540 €).

Kinder-Sofortzuschlag: Für von Armut betroffene Familien steigt dieser von 20 € auf 25 € je Kind.

Elterngeld: Ab 1. April sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Anspruch haben nur noch Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 175.000 € (bisher: 200.000 €).

Mindestunterhalt für Kinder steigt nur minimal

Kinder bis 5 Jahre: Anhebung von 480 € auf 482 € monatlich.

Kinder von 6 bis 11 Jahre: Anstieg von 551 € auf 554 €.

Kinder von 12 bis 17 Jahre: Erhöhung von 645 € auf 649 €.

Volljährige Kinder: Sie erhalten künftig 693 € (bisher: 689 €).

Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bekommen 990 € (bisher: 930 €).

Gesundheit und Pflege
Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Sie digitalisiert die bisherige „Zettelwirtschaft“ und ermöglicht eine bessere Vernetzung von Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen. Ab März 2025 soll die ePA bundesweit verfügbar sein.

Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistungen

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte.

Die Pflegeleistungen werden um 4,5 % erhöht.

Ab Juli 2025 gibt es einen flexiblen Jahresbetrag von 3.539 € für Ersatz- und Kurzzeitpflege.

Renten- und Krankenversicherung

Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 8.050 € pro Monat vereinheitlicht (bisher: 7.450 € in Ostdeutschland, 7.550 € in Westdeutschland).

Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 66.150 € jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 73.800 € pro Jahr.

Umwelt und Nachhaltigkeit

CO2-Preis: Tanken und Heizen wird teurer

Ab Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 € auf 55 € pro Tonne. Dies verteuert Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas und soll den CO2-Ausstoß verringern.

Neue Regeln für Altkleider

Eine EU-Richtlinie verpflichtet dazu, Altkleider ausschließlich in Containern zu entsorgen – auch kaputte Kleidung. Gemeinnützige Organisationen bitten jedoch darum, weiterhin nur tragbare Kleidung abzugeben.

Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen

Ab 2025 sind Amalgam-Füllungen EU-weit verboten. Alternativen wie Kunststoff oder Glas-Zement werden Standard.

Mobilität
Deutschlandticket wird teurer

Der Preis des Deutschlandtickets steigt von 49 € auf 58 €. Es bleibt bundesweit für Busse, Bahnen und Regionalzüge gültig.

Führerschein-Umtausch

Alle vor 1999 ausgestellten Führerscheine müssen bis 19. Januar 2025 umgetauscht werden.

Hauptuntersuchung (HU)
Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung.

Technologie und Verbraucherschutz
Einheitliches Ladekabel

Ab 2025 wird USB-C der Standardanschluss für Smartphones und Tablets.

Echtzeitüberweisungen

Ab Januar 2025 sollen Überweisungen innerhalb von 10 Sekunden abgewickelt werden.

Abschaltung von SD-Qualität bei der ARD

Ab 7. Januar 2025 wird das ARD-Programm nur noch in HD-Qualität per Satellit ausgestrahlt.

Weitere Änderungen

Namensrecht: Ehepaare können künftig Doppelnamen als Ehenamen wählen. Auch für Kinder sind diese möglich.

Grundsteuer-Reform: Künftig orientiert sich die Steuerlast stärker an der Attraktivität von Wohnlagen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ab Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein




Offiziell: So streicht die ARD ab Januar Programme zusammen

Die ARD will im neuen Jahr noch enger koope­rieren. So werden ab Januar weitere Hörfunk­ange­bote in den Abend- und Nacht­stunden zusam­men­gelegt. Betroffen sind die Pop- und Service­wellen, aber auch die Landes­wellen der Rund­funk­anstalten. Dass es zu dieser verstärkten Zusam­men­arbeit kommt, wurde schon vor Monaten beschlossen. Jetzt hat der öffent­lich-recht­liche Sender­ver­bund nach der letzten Sitzung der Inten­danten in diesem Jahr über Details infor­miert.

SWR3 wird ab 2. Januar neben der "Popnacht" auch ein Abend­pro­gramm produ­zieren, das allen Landes­rund­funk­anstalten zur Über­nahme ange­boten wird. Die Sendung bekommt die Bezeich­nung "Pop - die Abend­show" und beginnt werk­tags um 20 Uhr, am Wochen­ende und an Feier­tagen um 19 Uhr. Dabei ist es jeder Landes­rund­funk­anstalt selbst über­lassen, ob und zu welchen Zeiten sie sich ins Gemein­schafts­pro­gramm einklinkt. Bei beson­deren Ereig­nissen oder Gefah­ren­lagen können die Sender auch jeder­zeit auf ein eigenes Programm umsteigen.

Bis zu elf Stunden tägli­ches Radio­pro­gramm kommen somit in den Pop- und Service­wellen ab dem 2. Januar aus Baden-Baden. Die Einzel­sender - wie hr3 oder NDR 2 - sollen aber ihr indi­vidu­elles Sound­design gehalten. Auch die Nach­rich­ten­stre­cken am Abend werden weiterhin indi­viduell von den einzelnen Landes­sen­dern produ­ziert. Im Nacht­pro­gramm über­nehmen MDR JUMP, WDR 2, hr3, SR 1, NDR 2, Bremen Vier und rbb 88,8 bereits die "Popnacht" aus Baden-Baden.

ARD Schla­ger­welt als neues digi­tales Angebot

Die ARD hat darüber hinaus ange­kün­digt, ihre digi­talen Ange­bote zum Thema Schlager unter dem Label "ARD Schla­ger­welt" zusam­men­zufassen. Dabei handelt es sich derzeit aller­dings nur um Accounts in den sozialen Netz­werken und auf YouTube. Offen lässt der Sender­ver­bund, ob im nächsten Schritt mögli­cher­weise auch lineare Schla­ger­wellen der Landes­rund­funk­anstalten enger mitein­ander koope­rieren.

Der Baye­rische Rund­funk bietet mit BR Schlager eine entspre­chende Musik­welle an. Der Nord­deut­sche Rund­funk hat mit NDR Schlager einen vergleich­baren Kanal im Port­folio. Die MDR Schla­ger­welt vom Mittel­deut­schen Rund­funk funkt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Jeweils ab 22 Uhr strahlen diese Kanäle schon jetzt ein gemein­sames Programm aus.

Landes­wellen verstärken Koope­ration
Ab 13. Januar über­nehmen die meisten Landes­rund­funk­anstalten in ihren Landes­wellen die vom Mittel­deut­schen Rund­funk produ­zierte "ARD Hitnacht". Die einzelnen ARD-Medi­enhäuser können zwischen 23 und 6 Uhr flexibel in das gemein­same Nacht­pro­gramm ein- bzw. aussteigen.

"SWR 1 Die Nacht", bislang auch beim Hessi­schen Rund­funk und bei Radio Bremen zu hören, dürfte zu diesem Zeit­punkt einge­stellt werden, auch wenn es hierfür noch keine offi­zielle Bestä­tigung gibt. Der Baye­rische Rund­funk hält hingegen an einem eigenen Abend- und Nacht­pro­gramm auf Bayern 1 und Bayern 3 fest. Bayern 3 wird nicht bei den Programmen genannt, die abends und nachts das von SWR3 produ­zierte Programm über­nehmen. Bayern 1 listet in seinem Programm­schema auch für die Woche ab dem 13. Januar ein eigenes Nacht­pro­gramm.

Ab dem 2. Juni bieten SWR und MDR für die Programm­stre­cken zwischen 20 und 24 Uhr jeweils neue Abend­sen­dungen an, die von allen ARD-Medi­enhäu­sern über­nommen werden können. Der SWR produ­ziert künftig den ARD-Musik­club, der offenbar aus dem zurzeit schon von SWR1 Baden-Würt­tem­berg gestal­teten Abend­pro­gramm mit täglich wech­selnden Genre-Formaten hervor­geht. Das Angebot des MDR wird derzeit noch erar­beitet.

SWR, WDR, HR, BR und SR koope­rieren bei Fern­seh­über­tra­gung
Nicht zuletzt schließt sich der West­deut­sche Rund­funk der "koope­rierten ARD-Sende­abwick­lung Süd" an. Bisher haben hier schon SWR, hr, BR und SR zusam­men­gear­beitet. Damit strahlt die ARD ihre dritten TV-Programme von künftig zwei zentralen Stand­orten aus. Hier werden die Sendungen tech­nisch zu den fertigen linearen Sende­signalen für alle Verbrei­tungs­wege zusam­men­gesetzt. Die Umset­zung erfolgt vorbe­halt­lich der Gremi­enzu­stim­mung. Der Sender­ver­bund erhofft sich für den Zeit­raum von 2025 bis 2028 Einspa­rungen in Höhe von insge­samt 32 Millionen Euro

Quelle: https://www.teltarif.de/ard-radio-kooperation-tv/news/97211.html


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Detlef Wipperfürth
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