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Stand: 01.01.2024



 
16.02.2023 NEUE AMATEURFUNK-LIZENZKLASSE „N“ AB 2023

Die Bundesnetzagentur ermöglicht es bald Amateurfunkern, eine neue, „einfachere“ Funklizenz zu absolvieren, wie es in einer Pressemitteilung vom 7.9.22 heißt. Die neue Klasse heißt „N“, die nächsthöhere ist „E“ und die höchste ist die Klasse „A“. Die Prüfung umfasst den gesamten Bereich der Vorschriften und des Funkbetriebes, nur der Block der Technik wurde reduziert. All dies ist in der AFuV der Bundesnetzagentur geregelt.

Die neue Einsteigerklasse darf leider nur im 2m und 70 cm Band (evtl. mit den DN1-DN8 Rufzeichen-Prefixes) funken. Das sind die Frequenzbereiche 144-146 MHz und 430-440 MHz, der Funkbetrieb ist dann bis zu 10W möglich. Auch der REMOTE-Betrieb wird möglich sein. Das bedeutet, dass ich mich von außen an meiner REMOTE-Station anmelde, und „über“ diese senden und empfangen kann. Leider ist der Kurzwellenbetrieb nicht erlaubt – was meiner Meinung nach sehr gut gewesen wäre (man hätte das 10m oder 15m Band freigeben sollen, um den Einstieg in die Kurzwelle zu ermöglichen). Gerade, wenn man sich einen Notfallfunk aufbauen möchte (legal), wäre dies wichtig – nachzulesen in unserem Notfallfunkbuch. Aber anscheinend ist es nicht so erwünscht, die Breite des Amateurfunks zu erhöhen, denn viele „alte weiße Männer“ haben hier noch das Sagen.

In Deutschland gibt es für die Amateurfunk-Prüfung aktuell ca. 1900 Fragen (andere Länder haben bis zu nur 400 Fragen). In der Klasse „N“ sind es ca. 200 Fragen im Bereich Funkbetrieb und 300 Fragen Vorschriften und dann noch ca. 100 Fragen im Bereich Technik – zusammen also etwa 600 Fragen, die im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden müssen.

Wie es aussieht, wird die Prüfung für die Klassen E und A schwieriger, da mehr Technik abgefragt wird!

Die Möglichkeit, eine Lizenz in den USA oder in Frankreich zu machen und dann in Deutschland umtragen zu lassen, ist mit einer Kann-Vorschrift geregelt und damit ein „Risiko“, da es viel einfacher ist, die Lizenz in anderen Ländern zu machen.

Als Ergänzung zum Jedermannfunk „Freenet 2m/ PMR 70 cm“ kann die Einführung der neuen Amateurfunk-Lizenzklasse sinnig sein – und auch um legal den Repeater-Betrieb oder digitale Betriebsarten zu nutzen. Damit dürfen die Baofeng und die meisten „China-Funker“ legal zum Senden genutzt werden, und nicht um nur zum Hören. Lizenzinhaber der Klasse „N“ dürfen auch eigene Funkgeräte bauen – ich bezweifle aber, dass dies das Interesse neuer Lizenzinhaber von „N“ sein wird.

Es kann sein, dass es noch Änderungen geben wird – ich werde euch auf dem Laufenden halten.


Irrtumer und Änderungen vorbehalten
Detlef Wipperfürth
© 01/2024