Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 
B O S  in Deutschland   2024 / 2025
Tetra - Digitalfunk
Letzte Aktualisierung Stand:
28.03.2024

Seite: 01, 03, 08, 09

Alle Angaben dienen nur der  Information von Funkinteressierten.
Der Mißbrauch von Daten kann u.U. strafrechtliche Konsequenzen haben. 
Die Fernmeldegesetze der Länder sind zu beachten s. Seite ganz unten §§" ©

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Seite 01
Stand: 28.03.2024
BOS - Standorte der Digitalfunkmasten in 16 Bundesländer Landkarte von Google Maps.
Seite 02
Stand: 01.01.2024
BOS - Standorte der Digitalfunkmasten in  Niederlande, Tetra Netwerk, DMO im ganzen Land - Frequnezen - GSSI - MCC - MNC und Alarm Pager Live
Seite 03
Stand: 28.03.2024
BOS - Digitale Tetra Funknetze hörbare Signale rund  um Salzgitter Lebenstedt
Seite 04
Stand: 01.01.2024
Leider wurde ich gezwungen die DMO Frequenz Seite 04  zu entfernen die Anweisung lief über das Innenministerium. Zwei Polizeivollzugsbeamte (PVB) haben mich am Samstag 
den 18.04.2015 aufgesucht  (Gefährderansprache) und belehrt, dass die DMO Frequenzen eine Verschlusssache (VS) sei. Bei nicht Einhaltung der Löschung wird meine Homepage gesperrt.
Seite 05
Stand: 01.01.2024
BOS - Digitalfunk >>> TMO <<< Frequenzen mit Kanalnummern in 16 Bundesländern
Seite 06
Stand: 01.01.2024
BOS - Lektüre und Literatur Lerninhalt für Digitalfunk in unseren heutigen Zeitalter für Ersteinsteiger
Seite 07
Stand: 01.01.2024
BOS - Digital Wissen und Erfragungen austauschen sowie mit dem Umgang der BOS Geräten in meiner Facebook Gruppe (Facebook Name: BOS Digitalfunk Lokale Informationen)
Seite 08
Stand: 28.03.2024
BOS - Aktuelle Nachrichten über Digitalfunk im mein Forum
Seite 09
Stand: 28.03.2024
BOS - Aktuelle Nachrichten über Digitalfunk auf meiner Homepage Seite 3
Seite 10
Stand: 01.01.2024
BOS - Polizeifunk Live BOS - Funk und Feuerwehrfunk Live in der USA Digital
Seite 11
Stand: 25.01.2024
BOS - Digital - Alarmierung Funkalarmempfänger (DME, FME, FAE) mit Frequenzangaben in 16 Bundesländer

*Informationen über Sprechfunk
W A R N U N G 

Auch das sogenannte "Abhörverbot", das wegen seiner unklaren Formulierung im bisherigen TKG bei Juristen umstritten ist, wurde auch in das neue Gesetz übernommen. Es hat dort folgenden Wortlaut:

§ 87 (NEUES TKG)
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 86 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." (Ende des Zitats)

Im Vergleich dazu die alte, derzeit geltende Fassung des "Abhörparagrafen":

§ 86 (ALTES TKG)
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." (Ende des Zitats)

Ein Verstoß gegen das "Abhörverbot" wird auch im neuen TKG als Straftat geahndet, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung ("Schwarzfunken") stellt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

Das neue Telekommunikationsgesetz soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung am 14. Mai 05 vom Bundestag verabschiedet werden und nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Juli in Kraft treten. ©


Irrtumer und Änderungen vorbehalten
Detlef Wipperfürth
   03/2024